Allgemeine Geschäftsbedingungen

stimmbewusst KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 29.12.2022
Das hier verwendete generische Maskulinum dient einzig der vereinfachten Lesbarkeit und richtet sich, auch nach GlBG, selbstverständlich an Damen und Herren gleichermaßen.

1. Geltung

Die Lehrkraft erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

2. Anmeldung 

2.1. Eine Anmeldung muss schriftlich erfolgen (persönlich oder E-Mail).
2.2. Jede Anmeldung stellt einen rechtsgültigen, verbindlichen Vertragsabschluss dar und verpflichtet zur Zahlung des entsprechenden Betrages. Alle ungeklärten Fragen müssen vor der Anmeldung erfolgen.
2.3. Der jeweilige Anmeldeschluss (Gruppenunterricht) ist unbedingt einzuhalten. Dazu ist auch Punkt 4.3.3. zu beachten.
2.4. Zur Anmeldung berechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr. Jüngere Personen benötigen eine Einwilligung und die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
2.5. Die Anmeldung muss nicht vom Teilnehmer selbst durchgeführt werden. Allerdings haftet für Gebühren jene Person, welche die Anmeldung durchgeführt hat.
2.6. Bei Anmeldung sind folgende Kontaktdaten des Teilnehmers Voraussetzung: Vorname, Zuname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse.
2.7. Änderungen der Kontaktdaten sind vom Teilnehmer unverzüglich mitzuteilen.
2.8. Anmeldungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. 

3. Gutschein

3.1. Der Gutschein wird nach Zahlungseingang (bar oder per Überweisung) per E-Mail (als PDF) oder persönlich entgegengenommen.
3.2. Der Käufer des Gutscheins haftet bis Zahlungseingang.
3.3. Der Kauf eines Gutscheins stellt keine Terminvereinbarung dar. Terminvereinbarungen erfolgen in Absprache mit dem Teilnehmer. Ab diesem Zeitpunkt haftet der Teilnehmer selbst.
3.4. Gutscheine haben kein Verfallsdatum. Bei Nichteinhaltung vereinbarter Termine, verfallen diese (siehe Punkt 6).
3.5. Ein Gutschein ist nicht in bar ablösbar. 

4. Honorar

4.1. Als Honorar gelten jene in der aktuellen Preisliste ausgewiesenen Beträge (siehe Anmeldeformular, Website).
4.2. Einzelunterricht
4.2.1. Die Bezahlung der Honorare hat grundsätzlich per Vorauskasse (bar oder per Überweisung) zum Monatsersten zu erfolgen. 
4.2.2. Erst nach Zahlungseingang kann eine Reservierung für einen Kursplatz gewährleistet werden. Die Reservierungen erfolgen in der Reihenfolge des Zahlungseingangs.
4.2.3. Honorare können nicht rückerstattet werden. Ausnahmen davon bildet der Punkt 6.2.2.
4.3. Gruppenunterricht
4.3.1. Die Bezahlung der Honorare hat grundsätzlich per Vorauskasse (bar oder per Überweisung) bis zum Anmeldeschluss des jeweiligen Kurses zu erfolgen.
4.3.2. Erst nach Zahlungseingang kann eine Reservierung für einen Kursplatz gewährleistet werden. Die Reservierungen erfolgen in der Reihenfolge des Zahlungseingangs.
4.3.3. Im Falle eines Anmeldeschlusses ist nicht der Zeitpunkt der Überweisung, sondern der des Zahlungseingangs inklusive ausgefülltem Anmeldeformular relevant. Falls die Zahlung aufgrund eventueller Verzögerungen seitens der Bank nicht fristgerecht eintrifft, ist der Zahlungsbeleg auf Bitte vorzuweisen.
4.3.4. Honorare können nicht rückerstattet werden. Ausnahmen davon bildet der Punkt 6.2.2. 

5. Kündigung, Rücktritts- und Stornobedingungen

5.1. Einzelunterricht
5.1.1. Die Kündigung hat schriftlich (persönlich oder E-Mail) zu erfolgen.
5.1.2. Der Unterricht wird zum Monatsletzten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt. Das heißt, dass der Folgemonat komplett zu entgelten ist, selbstverständlich bei voller Leistung der Lehrkraft.
5.2. Einzel- und Gruppenunterricht
5.2.1. Ein gebührenfreier Rücktritt ist bis zu 7 Werktage (Samstag und Sonntag stellen keine Werktage dar) vor Kursbeginn möglich.
5.2.2. Innerhalb der 7 Werktage (7 Werktage bis 24 Stunden vor Kursbeginn) beträgt die Stornogebühr 50% der aktuellen Kursgebühr. Ab 24 Stunden vor Kursbeginn wird die komplette Kursgebühr einbehalten.
5.2.3. Für Anmeldungen über den Fernabsatz steht den Teilnehmern ein Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von 7 Werktagen (Samstag und Sonntag stellen keine Werktage dar) zu, gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Dabei reicht ein Absenden der Rücktrittserklärung innerhalb der Frist aus. Allerdings gilt dieses Rücktrittsrecht nicht, falls der Unterricht vereinbarungsgemäß bereits innerhalb dieser 7 Werktage beginnt. 

6. Fernbleiben des Unterrichts

6.1. Einzelunterricht
6.1.1. Verhinderung des Teilnehmers 
6.1.1.1. Falls der Teilnehmer verhindert ist, muss dies der Lehrkraft spätestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn schriftlich (auch E-Mail und SMS) oder telefonisch mitgeteilt werden. In diesem Fall ist, sofern es das zeitliche Fenster seitens der Lehrkraft erlaubt, ein Ersatztermin im selben Monat möglich. Ein Anspruch auf Stundenersatz besteht je nach Größe des Blocks. Ab dem 12er Block kann der Teilnehmer 1 Ersatztermin einfordern, bei einem 20er Block sind es 3 Ersatztermine. Ersatztermine müssen innerhalb des jeweiligen Blocks nachgeholt werden. Eine Verlängerung des Blocks ist unzulässig.
6.1.1.2. Falls der Teilnehmer nicht bis spätestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn absagt, wird kein Ersatztermin angeboten und das Anrecht auf diese Stunde verfällt. Dies hat gegebenenfalls eine Verringerung der gebuchten Stundenzahl zur Folge. 
6.1.1.3. Es wird dringend empfohlen, bei leichtem Unwohlsein des Teilnehmers (Halsweh, leichte Verkühlung, u. ä.), die Gesangsstunde als Theorie-, Rhythmus-, Instrumenten- oder Repertoirestunde wahrzunehmen.
6.1.1.4. Der Teilnehmer kann ebenfalls einen Ersatzteilnehmer schicken, welcher den Termin wahrnimmt. Dieser muss allerdings mindestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn angemeldet werden. Der Ersatzteilnehmer muss weder auf gleichem Niveau sein noch die gleichen Fähigkeiten mitbringen.
6.1.1.5. Eine Rückerstattung des Honorars ist grundsätzlich nicht möglich. Auch dann nicht, wenn keine Ersatztermine für zuvor fixierte Stunden gefunden werden konnten (siehe auch 6.1.1.1.).
6.1.2. Verhinderung der Lehrkraft
6.1.2.1. Falls die Lehrkraft den Unterrichtstermin nicht wahrnehmen kann, wird nach Absprache des Teilnehmers ein Ersatztermin vereinbart.
6.1.2.2. Falls die Lehrkraft für mehr als zwei Wochen ausfällt, behält sich die Lehrkraft die Möglichkeit vor, den Einzelunterricht in Form von geblocktem Unterricht nachzuholen. Ebenfalls ist eine aliquote Rückerstattung des Honorars möglich.
6.2. Gruppenunterricht
6.2.1. Ist der Teilnehmer bei einem Kurstermin verhindert, verfällt für ihn der Unterricht für diesen Termin. Eine finanzielle Rückerstattung ist nicht möglich. Weitere Details zu Rücktritts- und Stornobedingungen werden Punkt 5. entnommen.
6.2.2. Verhinderung der Lehrkraft
6.2.2.1. Ist die Lehrkraft bei einem Kurstermin verhindert, wird der Ersatztermin an den letzten vereinbarten Termin angehängt (Ferien- und Feiertage ausgenommen).
6.2.2.2. Ist die Lehrkraft zu mehr als drei Kursterminen in Folge verhindert, kann nach Absprache mit allen Teilnehmern ein Ersatztermin vereinbart oder die Kursgebühr aliquot zurückerstattet werden. 

7. Unterrichtsgestaltung

7.1. Einzelunterricht
7.1.1. Der Unterricht wird gemeinsam mit dem Teilnehmer definiert und orientiert sich an deren Können und Fortschritt.
7.1.2. Die für den Unterricht notwendige Auswahl an Liedern findet ebenfalls während des Unterrichts, gemeinsam mit der Lehrkraft, statt. Auf Wunsch kann die Auswahl von der Lehrkraft allein, außerhalb des Unterrichts erfolgen, wobei dieser Mehraufwand, je nach Zeitaufwand, zu entgelten ist.
7.2. Gruppenunterricht
7.2.1. Die Inhalte des Gruppenunterrichts richten sich je nach Thematik und werden dem jeweiligen Gruppenniveau angepasst.

8. Unterrichtsbesuch

8.1. Falls nicht anders angegeben, findet der Unterricht im Musikquartier (Mariahilferstraße 51, 1060 Wien) statt.
8.2. Einzelunterricht
8.2.1. Die Unterrichtstermine sind mit der Lehrkraft mit Unterrichtsaufnahme oder per E-Mail einmalig zu fixieren.
8.2.2. Fixierte Termine können grundsätzlich nicht getauscht, verlegt oder verschoben werden. Das zeitliche Fenster erlaubt es der Lehrkraft nicht, Termine nach Belieben zu verlegen. Es wird dringend empfohlen, fixierte Termine unbedingt einzuhalten, weshalb es notwendig ist, diese in anderweitige Planungen des Teilnehmers zu berücksichtigen.
8.2.3. Fixierte Termine können nur durch eine fristgerechte Kündigung (1 Monat) und einen anschließenden Neuvertrag geändert werden. Falls die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, ist der bisherige Betrag erneut zu zahlen und die bisherigen Termine weiterhin einzuhalten.
8.2.4. Der Teilnehmer verpflichtet sich zum pünktlichen Erscheinen. Er nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass sein verspätetes Erscheinen eine Verkürzung seiner Unterrichtszeit bedeutet, da grundsätzlich aufgrund nachfolgender Termine keine Unterrichtsverlängerung möglich ist.
8.2.5. Im Falle eines zu frühen Erscheinens wird gebeten, vor der Räumlichkeit bis zur eigentlichen Unterrichtszeit zu warten um vorangehenden Unterricht nicht zu stören.
8.2.6. Für die Sommermonate (Juli und August) muss das monatliche Stundenkontingent eingehalten werden. Die Termine können jedoch zu Urlaubszwecken flexibel gehalten werden. Falls eine Sommerpause, die länger als ein Monat dauert, gewünscht wird, muss der Teilnehmer ebenfalls eine zeitgerechte Kündigung einreichen, siehe Punkt 5. Bei einer gewünschten Sommerpause kann ein Kursplatz im Folgemonat oder später nicht garantiert werden.
8.3. Gruppenunterricht
8.3.1. Die Termine der Kurse sind den jeweiligen Kursbeschreibungen zu entnehmen (siehe Anmeldeformular, Website) und können nicht geändert werden.
8.3.2. Der Teilnehmer verpflichtet sich zum pünktlichen Erscheinen. Er nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass sein verspätetes Erscheinen eine Verkürzung seiner eigenen Kurszeit bedeutet. Des Weiteren kann ein verspätetes Erscheinen Unruhe und Störungen verursachen und stellt eine Respektlosigkeit gegenüber den anderen Teilnehmern dar.
8.3.3. Im Falle eines zu frühen Erscheinens wird gebeten, vor der Räumlichkeit bis zur eigentlichen Kurszeit zu warten um vorangehenden Unterricht nicht zu stören.

9. Datenschutz

Alle Personendaten werden vertraulich behandelt, dienen ausschließlich stimmbewusst KG - internen Zwecken und werden nicht an Dritte weitergegeben. Genauere Informationen über die Verwendung der Daten sind in der Datenschutzerklärung enthalten, die jederzeit unter www.stimmbewusst.at/impressum-datenschutz abgerufen werden kann.

10. Haftung

10.1. Der Teilnehmer ist für sich selbst verantwortlich. Der Teilnehmer verpflichtet sich für verursachte Schäden innerhalb der Lernräumlichkeiten durch Selbstverschulden oder durch mitgeführte Utensilien selbst aufzukommen und Schadenersatz zu leisten.
10.2. Der Teilnehmer verpflichtet sich mit der von stimmbewusst zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Inventars oder Medien sorgsam umzugehen und Mängel umgehend zu melden.
10.3. Es wird vorausgesetzt, dass der Teilnehmer über keine psychischen oder physischen Leiden verfügt, welche den Kurs stark stören oder die Lehrkraft gefährden können. Selbstverständlich sind Personen mit jeglicher Behinderung hiermit nicht ausgeschlossen und herzlich willkommen, lediglich das Erlernen soll gesichert werden.
10.4. Die Lehrkraft ist nicht für wirtschaftliche Einbußen des Teilnehmers, wie etwa Entfall von Verdienst oder Urlaubszeit, haftbar.
10.5. Die Lehrkraft übernimmt weiterhin keine Haftung für Schäden/Verlust von persönlichen Gegenständen des Teilnehmers, sofern stimmbewusst nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
10.6. Weiterhin ist jede Haftung von stimmbewusst ausgeschlossen, die über den zwingenden Bestimmungen des gesetzlichen Schadenersatzes hinausgeht. 

11. Versicherung

Der Teilnehmer ist im Zeitraum des Unterrichts sowie auf Hin- und Retourweg nicht unfallversichert.

12. Aufnahmen

12.1. Für die Aktualisierung und die optische Verbesserung der Website sowie Werbemittel für Veranstaltungszwecke von stimmbewusst, können Aufzeichnungen in Form von Fotos, Ton- oder Videoaufnahmen erfolgen.
12.2. Bevor Aufnahmen jeglicher Art erfolgen, wird der Teilnehmer zu seiner Bereitschaft befragt, das heißt Aufnahmen und ggf. Veröffentlichung erfolgen erst nach ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung des Teilnehmers. 

13. Sonstiges

13.1. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommende, Bestimmung zu ersetzen.
13.3. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der stimmbewusst KG und der teilnehmenden Person ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten vereinbart, sofern eine derartige Vereinbarung nach KSchG zulässig ist. 

Gesangsunterricht in Bewegung


Musikquartier
Mariahilferstr. 51/Stiege 2
1060 Wien

stimmstudio
Reuenthalstraße 14
3040 Neulengbach